Rechtsprechung
   RG, 03.11.1925 - I 353/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1925,593
RG, 03.11.1925 - I 353/25 (https://dejure.org/1925,593)
RG, Entscheidung vom 03.11.1925 - I 353/25 (https://dejure.org/1925,593)
RG, Entscheidung vom 03. November 1925 - I 353/25 (https://dejure.org/1925,593)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1925,593) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist ein Gebrauchmachen von falschen Urkunden zum Zwecke einer Täuschung im Sinne des § 267 StGB. auch gegenüber einem Angestellten des eigenen Geschäfts möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 59, 394
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 21.12.1988 - 2 StR 613/88

    Nicht zwingend Bestrafung wegen Urkundenfälschung bei Gebrauch einer unechten

    Anders verhielte es sich, wenn das Handeln des Angeklagten darauf gerichtet gewesen wäre, bereits den Notar, dem die Wechsel durch Hinterlegung zugänglich wurden, über deren Echtheit zu täuschen und ihn - als "gutgläubige" Mittelsperson - zu einer rechtserheblichen Handlung zu veranlassen; träfe dies zu, so stünde der Annahme einer vollendeten Urkundenfälschung nicht entgegen, daß es dem Angeklagten letztlich auf die Täuschung eines anderen (hier: der Firma N.) ankam (RGSt 5, 437, 440 ff; 59, 394 f; v. Olshausen a.a.O. Anm. 36 b; Frank; Dreher/Tröndle und Cramer, sämtlich a.a.O.).
  • OLG Koblenz, 14.09.2018 - 1 Ws 327/18

    Urkundenfälschung: Mehrfaches Gebrauchmachen von derselben Urkunde gegenüber

    Typischer Beispielsfall ist der Gebrauch der Urkunde gegenüber einem gutgläubigen Rechtsanwalt oder Notar zur Weiterverwendung (s. bereits RGSt 5, 437, 441; 7, 682; 59, 394; BGHSt 36, 64, 67; Erb a.a.O.; Heine/Schuster, in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 267 Rdn. 78; vgl. auch OLG Stuttgart NJW 1989, 2552).
  • BGH, 24.04.1979 - 1 StR 88/79

    Täterschaft oder Beihilfe zur Untreue des Vorstands gegenüber einer

    Das muß gegenüber demjenigen geschehen, der durch die Täuschung zu einem rechtlich erheblichen Verhalten bestimmt werden soll (vgl. RGSt 59, 394, 395).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht